Gutscheinprogramm – „Mach mit, bleib fit“ beim SVGB
Seit der Corona-Pandemie haben die eigene Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden – auch im höheren Alter – einen noch relevanteren Stellenwert bekommen. Insbesondere die Generation der silver ager legt zusehends Wert auf eine hohe Lebensqualität sowie eine rehabilitative Gesunderhaltung.
Wir wollen mit unserem Gutschein-Botschafter Christian Neureuther dazu einladen und Menschen über 50 dazu motivieren, den Sportverein als ihren Raum für die sportlich soziale Begegnung zu entdecken. Denn: Sport im Verein heißt, Zeiten der persönlichen Beschränkungen und möglicher Vereinsamungen hinter sich zu lassen, das Leben mit Gleichgesinnten zu zelebrieren und sein Herz-Kreislaufsystem zu stärken.
Mit „Mach mit – bleib fit“ werben wir bei Personen über 50 für den Eintritt in einen bayerischen Sportverein und unterstützen dies mit einem Zuschuss von 40 Euro. Die Gesundheitssportaktion zahlt gezielt in die Bewegungsförderung und somit in den Gesundheitszustand und die Vitalität von älteren Personen ein. Zugleich werden die Sportvereine vor Ort bei der Neu- oder Rückgewinnung dieser Personen für den Breiten- oder Gesundheitssport unterstützt.
Wir fördern damit nicht nur die Bewegung und Vitalität von Menschen über 50, sondern geben allen bayerischen Sportvereinen die Möglichkeit, sich zukunftsfähig aufzustellen.
Wir setzen gemeinsam ein kraftvolles und flächendeckend wirksames Zeichen für mehr Gesundheit und mehr Lebensfreude unserer Mitmenschen sowie für eine starke Vereinslandschaft in Bayern!
WO ERHALTEN PERSONEN Ü50 DEN GUTSCHEIN?
Die Gutscheine werden direkt über den SVGB verteilt. Melde Dich direkt vor Ort. Wir erledigen nach Anmeldung Deiner Mitgliedschaft alles Weitere.
WIE LANGE IST DER GUTSCHEIN GÜLTIG?
Der Gutschein kann innerhalb dieses Jahres eingelöst werden. Er ist gültig für Personen über 50 und kann zwischen dem 01. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 im SVGB eingelöst werden.
Bitte beachtet jedoch, dass das Förderbudget des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) für das Gutscheinprogramm begrenzt ist. Wir empfehlen, den Gutschein schnellstmöglich einzulösen.
Ist das Förderbudget des StMGP bereits ausgeschöpft, erhaltet ihr selbstverständlich rechtzeitig eine Information hierüber bzw. wird die Funktion über verein360 eingestellt.
WIE KANN DER GUTSCHEIN EINGELÖST WERDEN?
Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung im Verein abgegeben werden. Der Gutschein wird vom Mitgliedsbeitrag abgezogen. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.