Gutschein­pro­gramm – „Mach mit, bleib fit“ beim SVGB

Gutschein­pro­gramm – „Mach mit, bleib fit“ beim SVGB

Seit der Corona-Pande­mie haben die eigene Gesund­heit und das persön­li­che Wohl­be­fin­den – auch im höhe­ren Alter – einen noch rele­van­te­ren Stel­len­wert bekom­men. Insbe­son­dere die Gene­ra­tion der silver ager legt zuse­hends Wert auf eine hohe Lebens­qua­li­tät sowie eine reha­bi­li­ta­tive Gesunderhaltung.

Wir wollen mit unse­rem Gutschein-Botschaf­ter Chris­tian Neureu­ther dazu einla­den und Menschen über 50 dazu moti­vie­ren, den Sport­ver­ein als ihren Raum für die sport­lich soziale Begeg­nung zu entde­cken. Denn: Sport im Verein heißt, Zeiten der persön­li­chen Beschrän­kun­gen und mögli­cher Verein­sa­mun­gen hinter sich zu lassen, das Leben mit Gleich­ge­sinn­ten zu zele­brie­ren und sein Herz-Kreis­lauf­sys­tem zu stärken.

Mit „Mach mit – bleib fit“ werben wir bei Perso­nen über 50 für den Eintritt in einen baye­ri­schen Sport­ver­ein und unter­stüt­zen dies mit einem Zuschuss von 40 Euro. Die Gesund­heits­sport­ak­tion zahlt gezielt in die Bewe­gungs­för­de­rung und somit in den Gesund­heits­zu­stand und die Vita­li­tät von älte­ren Perso­nen ein. Zugleich werden die Sport­ver­eine vor Ort bei der Neu- oder Rück­ge­win­nung dieser Perso­nen für den Brei­ten- oder Gesund­heits­sport unterstützt.

Wir fördern damit nicht nur die Bewe­gung und Vita­li­tät von Menschen über 50, sondern geben allen baye­ri­schen Sport­ver­ei­nen die Möglich­keit, sich zukunfts­fä­hig aufzustellen.

Wir setzen gemein­sam ein kraft­vol­les und flächen­de­ckend wirk­sa­mes Zeichen für mehr Gesund­heit und mehr Lebens­freude unse­rer Mitmen­schen sowie für eine starke Vereins­land­schaft in Bayern!

WO ERHAL­TEN PERSO­NEN Ü50 DEN GUTSCHEIN? 

Die Gutscheine werden direkt über den SVGB verteilt. Melde Dich direkt vor Ort. Wir erledigen nach Anmel­dung Deiner Mitglied­schaft alles Weitere.

WIE LANGE IST DER GUTSCHEIN GÜLTIG? 

Der Gutschein kann inner­halb dieses Jahres einge­löst werden. Er ist gültig für Perso­nen über 50 und kann zwischen dem 01. Juli 2023 und dem 31. Dezem­ber 2023 im SVGB einge­löst werden.

Bitte beach­tet jedoch, dass das Förder­bud­get des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege (StMGP) für das Gutschein­pro­gramm begrenzt ist. Wir empfeh­len, den Gutschein schnellst­mög­lich einzulösen.

Ist das Förder­bud­get des StMGP bereits ausge­schöpft, erhal­tet ihr selbst­ver­ständ­lich recht­zei­tig eine Infor­ma­tion hier­über bzw. wird die Funk­tion über verein360 eingestellt. 

WIE KANN DER GUTSCHEIN EINGE­LÖST WERDEN? 

Die Rück­seite des Gutscheins muss voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß ausge­füllt und bei der Anmel­dung im Verein abge­ge­ben werden. Der Gutschein wird vom Mitglieds­bei­trag abge­zo­gen. Eine direkte Auszah­lung des Gutscheins ist nicht möglich.